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Unsere AGB
Allgemeines
1.1. Der uns erteilte Auftrag sowie alle künftigen Angebote, Aufträge und Vereinbarungen für Einkauf, Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt, die durch die Auftragserteilung, spätestens durch unsere Annahme der Lieferung, vom Kunden anerkannt werden.
1.2. Von diesen Bedingungen abweichende Absprachen, auch solche mit unseren Vertretern, bedürfen ebenso wie die Vereinbarungen abweichender Auftragsbedingungen des Kunden zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Zustandekommen des Vertrages
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Bestellungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2.2. Bei einem Auftragswert bis € 2.500,00 gilt die Bestellung als angenommen, wenn wir dieser nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprechen.
Lieferung
3.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung. Von uns versandfertig gemeldete Ware ist vom Kunden sofort abzuholen. Wird sie nicht innerhalb einer Woche abgeholt, wird sie von uns auf Kosten und Gefahr des Kunden nach freiem Ermessen gelagert und wie gelieferte Ware in Rechnung gestellt.
3.2. Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, behalten wir uns bei verspäteter Rückgabe, d. h. bei Überschreitung der üblichen Entladezeit, in jedem Fall vor, die uns entstandenen Kosten und Mieten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.3. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
3.4. Wir sind bemüht, angegebene Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Die Lieferung verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Kaufgegenstandes von erheblichem Einfluss sind.
Dies gilt auch, wenn die Umstände nicht in unserem Einflussbereich liegen, insbesondere wenn sie bei unseren Zulieferern eintreten.
Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist (mindestens 1 Monat) gegeben. Die Abnahme speziell für den Kunden gefertigter Waren kann nur im Fall weiterer schuldhafter Überschreitung dieser Frist abgelehnt werden.
3.5. Teillieferungen sind zulässig.
Preise und Nebenkosten
4.1. Der Kunde hat grundsätzlich den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu zahlen, soweit dieser Preis einer nach billigem Ermessen zu treffenden Leistungsabstimmung durch uns entspricht. Der Kunde kann aber vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt.
4.2. Soweit die Mehrwert- oder Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist, verstehen sich die Preise ohne Mehrwertsteuer.
4.3. Wird ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart, haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Fracht- und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden zugunsten oder zu Lasten des Kunden an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung abgepasst, ohne dass dem Kunden insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, also bei Umständen und Vorkommnissen, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können, ruhen die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die dadurch entstandenen Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Zahlung
6.1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
6.2. Die Hereingabe von Wechseln ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Spesen und Kosten von Wechseln sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.
6.3. Eine Zahlung gilt denn als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Schecks eingelöst sind.
6.4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
6.5. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir, unbeschadet sonstiger Rechte, befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Darüber hinaus sind wir in diesen Fällen berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern.
6.6 Nur unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung.
Versand der Ware
7.1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden.
7.2. Wir sind bemüht, Wünsche und Interessen des Kunden bezüglich Versandart und -weg sowie einer eventuellen Transportversicherung zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung, gehen voll zu Lasten des Kunden.
Gewährleistung
8.1. Sämtliche Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von Prüfungen und sonstigen Versuchen.
8.2. Der Kunde hat die gelieferte Ware, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung, bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
8.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
8.4. Die Beschreibung unserer Hardware- und Software-Produkte und sonstigen Leistungen geben durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen auch im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Dies gilt nicht, wenn wir schriftlich ausdrückliche Zusicherungen abgegeben haben.
8.5. Unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Pflege sowie Änderungen an dem Verkaufsgegenstand, außergewöhnliche Beanspruchung oder sonstige äußere Einflüsse lassen unsere Gewährleistungspflicht entfallen, es sei den, dass der Mangel nachweisbar nicht dadurch verursacht worden sein kann. Gewährleistungsansprüche entfallen ebenfalls, wenn uns nicht auf unser Verlagen Gelegenheit gegeben wird, die beanstandete Ware zu prüfen.
8.6. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Mangelhafte Teile sind zurückzugeben und gehen wieder in unser Eigentum über.
8.7. Eine Veränderung von uns vertriebener Produkte behalten wir uns vor. Insbesondere technisch bedingte Änderungen im Lieferumfang bleiben vorbehalten, soweit diese den Wert des verkauften Produkts nicht mindern und dem Kunden zumutbar sind. Eine Gewähr für die Eignung unserer Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck wird nicht übernommen.
8.8. Die Sicherung von Daten obliegt dem Kunden, da wir nicht für die Wiederbeschaffung oder Rekonstruktion von Daten haften.
Schadensersatz
Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung. In keinem Fall haften wir für den entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparung, Schaden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Soweit gesetzlich zulässig, ist darüber hinaus unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge; dies gilt nicht, soweit wir nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
10.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechungswerte dieser verarbeiteten Waren.
10.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunden schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteil zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei den, es wird gleichzeitig Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in voller Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.
10.4. Bei Zugriffen Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich mit eingeschriebenen Brief darüber benachrichtigen.
10.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalt bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
10.6. Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
10.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Software
11.1. Der Kunde erhält ein nicht weiter übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der überlassenen Software. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf einen Computer, es sei den, es wird ausdrücklich als Netzwerkversion geliefert; in diesem Fall wird das Nutzungsrecht für ein Netzwerk oder Nutzeranzahl in diesem eingeräumt.
11.2. Soweit wir selbst Software erstellen, ist diese Software unser geistiges Eigentum und geschäftliches Know-how. Soweit wir Software anderer Hersteller verkaufen, erkennt der Kunde deren Nutzungsbedingungen an.
In jedem Fall ist der Kunde nicht berechtigt, an der Software Änderungen vorzunehmen, sie ganz oder teilweise zu Erstellung eigener Software zu verwenden, sie Dritten zugänglich zu machen oder Kopien davon anzufertigen, es sei denn, wir geben ausdrücklich und schriftlich unsere Zustimmung dazu. Der Kunden ist auch ohne unsere Zustimmung berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen. Stellt der Kunde mit unserer Zustimmung Kopien der software her und veräußert er sie mit unserer Zustimmung, so garantiert er, dass auf den Kopien bzw. auf der veräußerten Software Vermerke angebracht werden, die auf das Urheberrecht hinweisen.
Der Kunde steht dafür ein, dass auch seine Mitarbeiter die Software weder unbefugt nutzen noch unbefugt vervielfältigen.
11.3. Die von uns erstellten Software ist mit größtmöglicher Sorgfalt programmiert worden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Einzelfall Funktionsstörungen auftreten, da es nach dem derzeitigen Stand keine hundertprozentig fehlerfreie Software gibt. Wir garantieren aber für die von uns erstellte software, dass sie und die dazugehörige Dokumentation frei ist von Rechten Dritter, ausgenommen Urheberrechte. sollte ein Dritter berechtigterweise Schutzrechte an der software geltend machen, werden wir nach unserer Wahl entweder die Software soweit wie nötig ändern oder uns vom Rechtsinhaber das Recht beschaffen oder die Software gegen Erstattung des Zeitwertes zurücknehmen. Auf jeden Fall sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
12.1. Erfüllungs- und Leistungsort ist Dresden.
12.2. Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Dresden oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.
12.3. Es gilt deutsches Recht.
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